Verordnungen
Neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft
Seit dem, 14. Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Pflanzenschutzgesetz finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf
In Haus und Kleingarten dürfen nur besonders zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die den Aufdruck tragen "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig". Diese Mittel sind zwar einfach in der Handhabung und haben vergleichsweise günstige Eigenschaften, sollten dennoch mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein angewendet werden. Die Gebrauchsanweisung sollte gelesen und beachtet werden, denn die gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Laien. Weiter unterliegen auch alle Pflanzenschutzmittel die für den Haus und Kleingartenbereich vorgesehen sind dem Selbstbedienungsverbot. Alternativ kann fast immer auch ein Pflanzenstärkungsmittel zum Einsatz kommen.
Zulässige Mittel für Haus und Kleingarten ,findet man in der Online-Datenbank im jährlich erscheinenden Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 7 2012 unter
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_verz_7.pdf?__blob=publicationFile&v=5