Abwasser
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Abwasserentsorgung
Die Einfahrt für Entsorgungsfahrzeuge für Abwasser ist von Ihrem Verpächter, dem zuständigen Bezirksverband, vorsichtshalber auf max. 10 Tonnen Gesamtgewicht begrenzt und erfolgt auf eigene Gefahr. Um Schäden an der Kleingartenanlage vorzubeugen, ist das Befahren bei Nässe nicht gestattet. Viele Entsorgungsfirmen haben in ihren AGB´s eine Haftung für Schäden, die durch das Befahren der Gartenanlage entstehen, ausgeschlossen. Die Haftung wird dann meist an den Auftraggeber übertragen. Für den Kolonieplatz ist eine Achslast von max.1,8 Tonnen zulässig.
Abfuhr bis 2 m³ Abwasser
mit Multicar/Fahrzeugbreite von 1,60 m.
Möglich für Einfahrt: Richard-John-Weg, Alaskaweg, Paul-Hepprich-Weg,
Chinchillaweg, Karl-Franz-Bothe-Weg, Priesterweg, Lerchenweg und Kolonieplatz.
Abfuhr bis 3 m³ Abwasser
mit Canter/Fahrzeugreite von 2,20 m.
Möglich für Einfahrt: Richard-John-Weg, Teilstück Alaskaweg bis Chinchillaweg,
Paul-Hepprich-Weg, Priesterweg und Kolonieplatz.
Schlauchverlegung:
Ab 20-40 Meter je 1,00 €, 40-60 Meter je 2,00 €, 60-90 Meter je 3,00 €, 90-140 Meter
je 4,00 € ab 140 Meter 5,00 €
Preise gelten nur zu den vorher abgestimmten Entsorgungsterminen incl.19% MwSt. Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort an den Entsorgungsbetrieb des Auftraggebers bzw. Unterpächter selbst.
Die beauftragten Obleute der Kleingartenkolonie Kaninchenfarm e.V. treten nur als Koordinator zwischen Unterpächter und der Entsorgungsfirma auf. Der Koordinator handelt daher nur im Auftrag vom Unterpächter bzw. Auftraggeber. Der Koordinator ist zum Schutz der Anlage berechtigt, eine Terminverschiebung vorzunehmen. Auftragserteilung ausfüllen und per Mail unter:
Abwasser-Kaninchenfarm@t-online.de
Bei einer vergeblichen Anfahrt werden 45,00€ von der Firma in Rechnung gestellt.