Im Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau
Direkt zum Seiteninhalt

Gartenfachberatung

Hallo liebe Gartenfreunde, wir Gartenfachberater sind Eure Ansprechpartner. Immer wieder tauchen eine Fülle von Fragen auf, besonders bei unseren neuen Gartenfreunden. Wir wollen Euch auf Eure Fragen Antwort geben, sei es bei Eurer Gartengestaltung oder bei pflanzlichen Problemen. In den Sommermonaten könnt Ihr Euch auch am Schaukasten informieren.

Gartenfachberater/Innen:
Iris Wels, Petra Heinecker
Liebe Kaninchenfarmer!
Die Bezirksgartenfachberatung bietet für alle Gartenfreunde kostenlose Gartenseminare an. Vielleicht ist auch für euch ein interessantes Thema dabei!

13.01.2025
Grundlagenwissen für neue Gartenfreunde, im BV um 18.00Uhr Referent Dr. Erich Hetz.

08.02.2025
Winterschnitt am Beerenobst, im BV-Infogarten um 14.00Uhr Referent Steffen Wichitill

17.02.2025
Artenschutz-Pflanzen und Tiere der roten Liste, im BV um 18.00Uhr Referent Dipl.-Ing. Sven Wachtmann

24.03.2025
Anlegen und Arbeiten mit einem Hochbeet im Garten, im BV um 18.00Uhr Referent Dipl.-Ing. Sven Wachtmann

05.04.2025
Wie lege ich ein Kompost an, im BV-Infogarten um 14.00Uhr Referentin Martina Strauß
 

Mit freundlichen Grüßen
Iris Wels
1.Bezirksgartenfachberaterin

Information zum BV-Fachgarten:
Der Fachgarten ist ab mitte März bis mitte Oktober
von 10.00 -12.00 Uhr geöffnet.

Adresse:
Vorarlberger Damm 36, 12157 Berlin


Kleingärtnerische Nutzung
Mit Beschluss vom Landesverbandstag am 11.06.2005


Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen. Kriterien der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung im Sinne von § 1 des Unterpachtvertrages sind insbesondere  Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.

In diesem Sinne gehören zu den Beetflächen: ein und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sonnenblumen
Obstbäumen/Beerensträuchern: Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie   Nutzpflanzen für die Tierwelt (wobei als Flächenbedarf für Obstbäume bis Halbstamm 10 m², bis Viertelstamm/Spindel 5 m² und je Beerenstrauch/Stamm 2 m² anzusetzen, sind)
Kleingärtnerischen Sonderflächen: Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen

Beetflächen, die mindestens 10 % der Gartenflächen einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein und dies insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität (Schadstoffbelastung).

Kleingartenkolonie
Kaninchenfarm e.V.
Zurück zum Seiteninhalt